Philips LED-Alternativen
für Halogenlampen

ErP-Richtlinie: Verbot von Halogenlampen

Am 1. September 2018 trat die letzte Stufe der EU-Gesetzgebung zum Verbot von ineffizienten Halogenlampen in Kraft. Mit Netzspannung betriebene, ungerichtete Halogenlampen erfüllen die EU-Anforderungen nicht mehr. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr hergestellt oder zum Wiederverkauf in die EU importiert werden dürfen. Händler dürfen existierende Lagerbestände aber noch abverkaufen!

Doch dies ist kein Grund zur Besorgnis – Philips bietet ein umfassendes Angebot an LED-Alternativen verschiedenster Formen, welche die verbotenen Typen ersetzen.

Folgende Eco-Halogenlampen der Allgemeinbeleuchtung sind vom Verbot betroffen:
  • Halogenlampen Classic mit E14/E27 Sockel in Glühlampen-, Kerzen-, Globe- und Tropfenform
  • Halogen Stiftsockellampen G4, GY6.35 mit EEK geriner B und/oder Lebensdauer kleiner als 2.000h
  • Halogenlampen mit B15d/E27 Sockel tubular/Röhrenform

Einige Typen von Halogen-Leuchtmitteln, z. B. Niedervolt-Reflektorlampen in Stab- oder Kapselform, werden weiterhin erhältlich sein und dürfen weiterhin in Europa verkauft werden.
Uebersicht_Halogenlampentypen_Verbot
Die rot umrandeten Produkte sind Halogenlampen, welche nicht mehr in den europäischen Markt eingeführt werden dürfen.
Hier finden Sie eine Übersicht der von Philips empfohlenen effizienten LED-Alternativen für die Halogenlampen, welche kürzlich aus dem Markt genommen wurden.


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Wir führen noch einige Auslauftypen am Lager, beraten Sie aber auch gerne bezüglich der passenden LED-Alternativen.



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